Ein Haus in Spanien kaufen in 6 Schritten

  1. Sie brauchen einen guten Anwalt, der sich auf Immobilien spezialisiert hat. Denn in Spanien liegt die Pflicht zur Untersuchung bei Ihnen als Käufer. Wenn Sie einen Rechtsanwalt beauftragen, geht diese Untersuchungspflicht sogar auf den Rechtsanwalt über. Alles, was der Notar im Kaufprozess tut, ist zu bestätigen, dass Käufer und Verkäufer einen Vertrag miteinander geschlossen haben. Costa del Sol Specialist arbeitet mit einer festen Gruppe sorgfältig ausgewählter Anwälte zusammen, wobei es in den meisten Fällen möglich ist, einfach in Ihrer eigenen Sprache zu kommunizieren. Bei Ihrem ersten Termin mit unserem Berater in Spanien werden wir daher, falls erforderlich, einen Termin mit einem unserer kooperierenden Anwälte vereinbaren.
  2. Obwohl Sie in der Lage sein könnten, Ihre Immobilie selbständig über eine der hunderten von Immobilien-Websites zu finden, ist es ratsam, einen zuverlässigen Kaufberater zu beauftragen, der Ihnen eine Auswahl an geeigneten Immobilien anbieten kann. Die Kaufberater von Costa del Sol Specialist sind erfahren und zuverlässig. So sind unsere Kaufberater verpflichtet, einmal im Quartal ein sogenanntes ‘Certificado de contratistas y subcontratistas’ der Agencía Tributaria vorzulegen. Dies ist unter anderem der Nachweis, dass keine Zahlungsrückstände bestehen.
  3. Reservieren Sie etwa 10 % des Kaufpreises für ein bestehendes Haus und etwa 14 % für einen Neubau. Die Kaufkosten für ein bestehendes Haus setzen sich aus der Grunderwerbssteuer und den Kosten für Anwalt, Notar, Grundbuchamt und Bank zusammen. Beim Kauf eines Neubaus fällt keine Grunderwerbssteuer an, dafür aber 10 % Mehrwertsteuer und 1,5 % Stempelsteuer. Die übrigen Kosten sind dieselben wie bei einem bestehenden Haus.
  4. Sie benötigen eine NIE-Nummer. Es ist zwar nicht unbedingt notwendig, sie von Anfang an zu haben, aber es wird ein Zeitpunkt kommen, an dem sie für die Zahlung der Grunderwerbssteuer und die Eintragung Ihrer Immobilie im Grundbuch erforderlich ist. Da dies eine Weile dauern kann, ist es ratsam, diese Nummer so bald wie möglich zu beantragen. Ihr Kaufberater kann dies mit einer Vollmacht beim Notar für Sie erledigen.
  5. Sie benötigen ein spanisches Bankkonto, unter anderem für die Zahlung von Nebenkosten und Beiträgen an die Eigentümergemeinschaft. Wir stellen den Kontakt zu hervorragenden spanischen Banken her, die sich auf die Zusammenarbeit mit ausländischen Kunden spezialisiert haben. Wir werden Ihnen eine Filiale in der Nähe Ihrer Immobilie vorstellen.
  6. In Spanien sollte sowohl beim Kauf einer bestehenden Immobilie als auch bei einem Neubau eine Reservierung vorgenommen werden. Dies geschieht durch die Hinterlegung eines bestimmten Betrags (oder Prozentsatzes des Kaufpreises) auf dem Treuhandkonto Ihres Anwalts. Dieser Betrag bleibt also immer Ihr Geld. Erst wenn Ihr Anwalt die rechtliche Prüfung der Immobilie abgeschlossen hat und diese (in Absprache mit Ihnen) genehmigt, wird der Betrag an den Verkäufer überwiesen.

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